Unwirksame Beitragsanpassungen aufgrund fehlerhafter Begründung

Die Beitragserhöhungen privater Krankenversicherungen können so manchen Versicherungsnehmer über die Jahre in finanzielle Not bringen. Prämienanpassungen im zweistelligen Prozentbereich sind keine Ausnahme – auch nicht bei der DKV. Je nach Tarif, können sich die Beiträge schon innerhalb weniger Jahre verdoppeln. Doch wie diese teils immensen Beitragserhöhungen zustande kamen, blieb den Privatversicherten lange verborgen. Der Grund: unzulängliche Begründungen und mangelnde Transparenz.

OLG und BGH bestätigen fehlende Transparenz

Mehrere Oberlandesgerichte hatten diesbezüglich schon vor Jahren verbraucherfreundlich geurteilt und Privatversicherten Rückzahlungsansprüche zugesprochen. Die Richter stellten klar, dass Beitragserhöhungen nicht ohne ausreichende Begründung erfolgen könnten. Dieser Ansicht schloss der BGH sich schließlich höchstrichterlich an.

Nach § 203 Abs. 5 VVG sind Beitragserhöhungen nur dann wirksam, wenn diese auch ausreichend begründet wurden. Versicherungsnehmer müssen nachvollziehen können, warum in ihren Tarifen eine Beitragsanpassung vollzogen wurde.

Wichtig: Anschreiben der DKV
Anfang 2021 verschickte die DKV Schreiben an ihre Privatversicherten, in denen diese ihre Beitragserhöhungen gesetzeskonform darlegte. Damit macht der Versicherer die Formfehler allerdings nicht rückwirkend wett. Ganz im Gegenteil: Die letzte Beitragserhöhung wird erst zwei Monate nach Zugang beim Versicherten wirksam.

Finden Sie in Ihren Mitteilungen floskelartige Aussagen, wie aufgrund einer “Kostensteigerung”? Dann kann es unter Umständen sein, dass auch Ihre zurückliegenden Beitragserhöhungen unwirksam sind. Wir empfehlen Ihnen, das mithilfe eines Fachanwalts für Versicherungsrecht überprüfen zu lassen.

 

DKV zu Rückerstattung verpflichtet

Wie viele andere PKV auch, muss die DKV ihren Versicherten zu viel gezahlte Beiträge rückerstatten. Wenngleich die Begründung jetzt den gesetzlichen Vorgaben entsprechen dürfte – in der Vergangenheit war das unter Umständen nicht der Fall. So sollten Versicherte in jedem Fall die Beitragsanpassungen der vergangenen Jahre, ggf. mit anwaltlicher Hilfe, prüfen.

Je nach Tarif können sich daraus nicht unerhebliche Rückerstattungsansprüche ergeben.

Wichtig: Keine Sammelklage möglich
Wollen Sie Ihr Recht geltend machen, können Sie das nur für Ihren Einzelfall. Mit einer Sammelklage gegen Ihre PKV vorzugehen, ist nicht möglich.

Versicherungsnehmer haben Aussicht auf niedrige Prämien

Stellt sich heraus, dass Ihre Beitragserhöhungen tatsächlich unwirksam sind, kann das dazu führen, dass Ihr Beitragssatz sinkt. Denn: Es besteht die Möglichkeit, dass Sie auf den Beitragssatz zurückgestuft werden, der vor der widerrechtlichen Erhöhung durch die DKV für Sie galt.

Ein Vorgehen gegen Ihre PKV macht also in zweierlei Hinsicht Sinn:

  • um zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern und
  • um eine niedrigere Prämie in Ihrem Tarif zu erwirken.

Vorgehen zur Rückerstattung Ihrer DKV-Beiträge

Aufgrund der Komplexität der Materie, raten wir Ihnen, sich anwaltliche Unterstützung einzuholen. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann Ihnen eine fundierte Einschätzung darüber geben, über welchen Zeitraum Rückerstattungen realistisch sind und welche Optionen sich Ihnen gegenüber der DKV bieten.

Folgende Unterlagen benötigen Sie im Vorgehen gegen Ihre PKV:

  • DKV-Versicherungsvertrag
  • Mitteilungen über vergangene Beitragsanpassungen
  • ggf. Schriftverkehr bei etwaigem Tarifwechsel

 

 

Hinweis: Unterlagen nicht zur Hand?
Haben Sie Ihre Versicherungsunterlagen nicht vollständig zur Hand, fordern Sie diese erneut bei Ihrer Krankenversicherung an. Die DKV ist dazu verpflichtet, Ihnen diese erneut auszuhändigen.

Verjährungsfrist und Verjährungshöchstgrenze berücksichtigen

Der BGH hat den Beginn der Verjährungsfrist auf Ende 2020 festgelegt. In der Theorie haben Sie also bis Ende 2023 Zeit, mögliche Ansprüche gegenüber der DKV geltend zu machen. Doch sollten Sie auch den Faktor „Verjährungshöchstgrenze” berücksichtigen.

Die Verjährungshöchstgrenze kann bis zu zehn Jahre betragen. Bedeutet: Es können sich für Sie rückwirkende Ansprüche für Beitragserhöhungen über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren ergeben. Dieser Zeitraum kann sich allerdings mit jedem Jahr verringern.

Gekoppelt ist das zudem an eine Voraussetzung: Sie dürfen in der Vergangenheit noch keine Rückforderungsansprüche gegenüber der DKV geltend gemacht haben.

Höhe der Rückerstattungen – was ist realistisch?

Da die einzelnen Tarife mit den jeweiligen Beitragserhöhungen ausschlaggebend dafür sind, wie hoch die Rückerstattungen für Versicherungsnehmer ausfallen, lassen sich keine konkreten Zahlen nennen. Einmal grob überschlagen, berechnet es sich wie folgt: Die ursprünglich vereinbarten Beitragssätze werden mit den zuletzt gezahlten abgeglichen. Aus der Differenz errechnet sich die Höhe der Rückzahlung. Hinzu kommen außerdem noch Zinsen.

Wir holen Ihre zu viel gezahlten Beiträge zurück

Unser Kanzlei-Team setzt Ihre Rückforderungsansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung durch.

Ansprüche prüfen
Anwälte