Welche Gründe liefert Ihnen die Württembergische?

Private Krankenversicherer (PKV) müssen ihren Versicherungsnehmern verständlich darlegen, weshalb es zu Beitragserhöhungen kommt. So lauten eindeutige Urteile des BGH bezugnehmend auf unzulängliche Begründungen von Privatversicherern aus den vergangenen Jahren. Mit klarem Verweis auf § 203 Abs. 5 VVG räumt der BGH Versicherungsnehmern das Recht ein, zu Unrecht erfolgte Beitragsanpassungen zurückzufordern.

Wenngleich sich die Urteile gegen die Württembergische richten, besitzen diese Signalwirkung. Denn alle PKV müssen ihren Versicherten Transparenz bei Beitragserhöhungen bieten. Die pauschale Angabe einer „Kostensteigerungen” reicht dabei nicht aus. Die Württembergische muss Ihnen mindestens die Berechnungsgrundlage nennen, auf der eine Beitragserhöhung beruht.

Hinweis: Berechnungsgrundlagen
Bei PKV-Prämienerhöhungen werden zweierlei Berechnungsgrundlagen unterschieden: Gesundheitskosten und Sterbewahrscheinlichkeit. Eine dieser beiden sollte also in Ihren Mitteilungen der Württembergischen enthalten sein.

Formfehler in den Anschreiben der Württembergischen erkennen

Möchten Sie prüfen, ob auch Ihre Beitragserhöhungen unwirksam sind, sollten Sie einen genauen Blick in Ihre Unterlagen werfen.

Klären Sie folgende Fragen:

  • Greift die Württembergische in ihren Mitteilungen zu Prämienanpassungen auf pauschale Aussagen wie „Kostensteigerung” zurück?
  • Wenn ja: Über welchen Zeitraum finden sich diese Verklausulierungen in Ihren Anschreiben?

Im besten Fall holen Sie sich Unterstützung von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht. Oftmals sind Formfehler von Laien nicht eindeutig zu identifizieren, was nicht zuletzt die komplexe Materie mit sich bringt.

Wichtig: Nachträgliche Anschreiben
PKV versuchen mittels nachträglicher Begründungsschreiben fehlerhafte Beitragserhöhungen zu legitimieren. Damit werden Formfehler allerdings nicht rückwirkend wett gemacht. Das Gegenteil ist der Fall: Die zuletzt erfolgte Prämienerhöhung wird erst zwei Monate nach Zugang des Schreibens beim Versicherten wirksam.

Württembergische muss Beiträge erstatten

Stellt sich heraus, dass die Württembergische Sie in der Vergangenheit nicht rechtskonform über Beitragserhöhungen informiert hat, steht Ihnen eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge zu. Ansprüche können sich dabei über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren ergeben.

So bekommen Sie zu viel gezahlte Prämien von der Württembergischen zurück

Um Erstattungsansprüche durchzusetzen, bedarf es einer genauen Prüfung Ihrer Unterlagen. Folgende Dokumente sind dabei relevant:

  • Ihr Versicherungsvertrag
  • Mitteilungen der Württembergischen zu Beitragserhöhungen aus den vergangenen zehn Jahren
  • ggf. Schreiben zu Tarifwechseln

Haben Sie nicht mehr alle Unterlagen vollständig vorliegen, fordern Sie diese erneut bei Ihrem Versicherer an. Die Württembergische muss Ihnen die Dokumente erneut aushändigen.

 

Wie hoch fallen die Rückerstattungen der Württembergischen aus?

Das lässt sich nicht konkret beziffern. Wie hoch eine Rückerstattung ausfällt, hängt von Ihrem jeweiligen Tarif ab sowie vom Zeitraum, über den Sie unwirksame Prämien gezahlt haben. Fest steht aber, dass Ihnen nicht nur die reinen Prämien erstattet werden müssen, sondern auch die Zinsen.

Wichtig: Verjährungsfrist
Um zu vermeiden, dass Ihre Ansprüche aufgrund der Verjährungsfrist entfallen, raten wir Ihnen, zeitnah aktiv zu werden. Der Beginn der Verjährungsfrist wurde kürzlich auf Ende 2020 festgelegt. Doch spielt auch die Verjährungshöchstgrenze eine Rolle.

Die Verjährungshöchstgrenze ist insofern relevant, als diese bis zu zehn Jahre beträgt. Bedeutet: Es können sich für Sie Rückforderungsansprüche über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren ergeben. Doch kann sich die Höchstgrenze im Laufe der Zeit mindern.

Auch wichtig für Sie zu wissen ist, dass Sie in der Vergangenheit noch keine Ansprüche gegenüber der Württembergischen geltend gemacht haben dürfen. Anderenfalls kann bei Ihnen eine geänderte Rechtslage bestehen.

Aussicht auf niedrigeren Tarif

Stellt sich heraus, dass Ihre Beitragserhöhungen tatsächlich unwirksam sind, haben Sie zudem nicht nur Anspruch auf Rückerstattung. Es kann auch dazu führen, dass Sie auf den Beitrag zurückgestuft wurden, der vor den unrechtmäßigen Erhöhungen für Sie galt.

Wir holen Ihre zu viel gezahlten Beiträge zurück

Unser Kanzlei-Team setzt Ihre Rückforderungsansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung durch.

Ansprüche prüfen
Anwälte