Fehlerhafte Begründungen – auch bei der PAX Familienfürsorge?
Regelmäßig erhöht auch die PAX Familienfürsorge ihre Beiträge für Privatversicherte. Doch hat Ihnen Ihr Versicherer auch immer stichhaltige Gründe dafür genannt? Viele private Krankenversicherungen (PKV) haben das in der Vergangenheit nicht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen gerügt – und Beitragserhöhungen für unwirksam erklärt.
Die Urteile richten sich nicht explizit gegen die PAX Familienfürsorge, doch ist auch diese PKV unmittelbar davon betroffen. Warum? Dass PKV ihren Versicherungsnehmern nachvollziehbare Gründe für Beitragserhöhungen nennen müssen, ist ein Grundsatz, an den sich alle zu halten haben. PAX-Versicherte können davon profitieren. Denn: Es stehen Erstattungsansprüche im Raum – rückwirkend bis zu zehn Jahre.
BGH-Urteile rügen Verallgemeinerungen
Die Begründungen in den Mitteilungsschreiben der PKV für ihre Erhöhungen waren lange Zeit fadenscheinig und intransparent. Exemplarisch wurden Verklausulierungen wie „steigende Krankheitskosten” vorgeschoben. Dass das aber nicht ausreicht und für Versicherungsnehmer keinen echten Informationswert darstellt, ergibt sich schon aus § 203 Abs. 5 VVG (Versicherungsvertragsgesetz), so der BGH.
In Folge dessen entschied das Gericht, dass Beitragserhöhungen, denen Verklausulierungen zugrunde liegen, für unwirksam. Das wiederum berechtigt Privatversicherte dazu, ihre zu viel gezahlten Beiträge zurückzufordern.
Wirksame Begründungen der PAX Familienfürsorge – das sollte enthalten sein
Wann PKV ihre Prämien erhöhen dürfen, ist gesetzlich geregelt. Unter anderem können Beitragsanpassungen Überschreitungen von Schwellenwerten zugrunde liegen. Hierbei werden zweierlei unterschieden: Gesundheitskosten und Sterbewahrscheinlichkeit.
- Gesundheitskosten: Steigen die Gesundheitskosten um mehr als zehn Prozent als vorab kalkuliert, dürfen private Versicherer ihre Beiträge anheben.
- Sterbewahrscheinlichkeit: Steigt die Lebenserwartung der Versicherten um mehr als fünf Prozent, ist es ebenfalls legitim, Prämienerhöhungen vorzunehmen.
Doch eben darüber muss die PAX Familienfürsorge Sie informieren. Zwar muss die Begründung keine detaillierte Berechnung aufweisen. Jedenfalls aber die Berechnungsgrundlage, sprich die Angabe des Schwellenwertes, der überschritten wurde.
PAX Familienfürsorge muss Rückforderungen nachkommen
Stellen Sie fest, dass die PAX Familienfürsorge ihre Informationspflicht in der Vergangenheit nicht erfüllt hat, kann das dazu führen, dass die Beitragserhöhungen unwirksam sind. Für Sie ergibt sich daraus die Chance, zu viel gezahlte Prämien zurückzufordern. Ihr Versicherer muss den Rückforderungen Folge leisten.
Hinweis: Nachträglicher Heilungsversuch
Viele PKV sind zu der Praxis übergangen, ihre Formfehler mittels nachträglich korrigierter Mitteilungsschreiben heilen zu wollen. Rückwirkend funktioniert das allerdings nicht. Demzufolge mindert das auch nicht Ihre Ansprüche.
So gehen Sie gegen unwirksame Erhöhungen der PAX Familienfürsorge vor
Um Ihre Ansprüche gegenüber der PAX Familienfürsorge zu überprüfen, benötigen Sie:
- Ihre Versicherungspolice
- die Mitteilungen über Beitragserhöhungen aus den vergangenen zehn Jahren
- ggf. Schreiben zu Tarifwechseln
Prüfen Sie genau, welche Begründungen Ihren Beitragserhöhungen in den vergangenen Jahren zugrunde lagen. Handelt es sich um pauschale Verklausulierungen, liegen unwirksame Prämienanpassungen nahe. Ziehen Sie einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu Rate. Er weiß, wo anzusetzen ist und gibt Ihnen eine fundierte Einschätzung über den Zeitraum und die Höhe zu erwartender Ansprüche.
Höhe der Rückerstattungen
Ihr Tarif und die vergangenen Prämienerhöhungen sind ausschlaggebend dafür, wie hoch Ihre Rückerstattung ausfällt. Deshalb lassen sich dazu auch keine pauschalen Angaben machen. Fest steht aber, dass sich unter Umständen Rückzahlungen bis zu zehn Jahren ergeben können, plus Zinsen.
Zudem besteht für Sie die Möglichkeit wieder auf den Tarifbeitrag zurückgestuft zu werden, der vor der unrechtmäßigen Erhöhung für Sie galt. Von einem Vorgehen gegen die PAX Familienfürsorge profitieren Sie also in zweierlei Hinsicht.
Wichtig: Verjährungsfrist
Die Verjährungsfrist hat Ende 2020 begonnen zu laufen. Doch sollten Sie nicht zögern, Ihre Ansprüche prüfen zu lassen, denn auch die Verjährungshöchstgrenze ist ein wichtiger Faktor.
Die Verjährungshöchstgrenze liegt bei zehn Jahren. Für Sie können sich also Rückerstattungsansprüche über ebendiesen Zeitraum ergeben. Allerdings: Die Höchstgrenze kann sich mit jedem abgelaufenen Jahr mindern. Handeln Sie also schnell, um keine zu viel gezahlten Prämien zu verschenken.
Gekoppelt ist das zudem an eine Voraussetzung: Sie dürfen in der Vergangenheit noch keine Rückforderungsansprüche gegenüber der PAX Familienfürsorge geltend gemacht haben.
Unser Kanzlei-Team setzt Ihre Rückforderungsansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung durch.
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