Unwirksame Beitragsanpassungen aufgrund fehlerhafter Begründung

Die Beitragserhöhungen privater Krankenversicherungen (PKV) können so manchen Versicherungsnehmer über die Jahre finanziell belasten. Je nach Tarif schießen die Beiträge schon innerhalb weniger Jahre in die Höhe. Doch wie diese teils immensen Beitragserhöhungen zustande kamen, darüber ließen die Privatversicherer ihre Versicherungsnehmer oftmals im Dunkeln. Der Grund: unzulängliche Begründungen und mangelnde Transparenz in den Mitteilungsschreiben.

Hat sich auch die Mecklenburgische als Ihr Privatversicherer auf unzureichende Begründungen gestützt, können sich für Sie daraus Erstattungsansprüche ergeben – bis zu zehn Jahre rückwirkend.

OLG und BGH bestätigen fehlende Transparenz

Mehrere Oberlandesgerichte hatten schon vor Jahren verbraucherfreundlich geurteilt und Privatversicherten Rückzahlungsansprüche zugesprochen. Die Richter stellten klar, dass Beitragserhöhungen nicht ohne ausreichende Begründung erfolgen dürfen. Dieser Ansicht schloss der BGH sich schließlich höchstrichterlich an.

Nach § 203 Abs. 5 VVG sind Beitragserhöhungen nur dann wirksam, wenn diese auch ausreichend begründet wurden. Versicherungsnehmer müssen nachvollziehen können, warum in ihren Tarifen eine Beitragsanpassung vollzogen wurde.

Daran erkennen Sie fehlende Transparenz bei der Mecklenburgischen

Vor allem Verklausulierungen wie „Kostensteigerung” waren den Richtern ein Dorn im Auge. Schließlich ließen solche Verallgemeinerungen keine Rückschlüsse auf die eigentlichen Gründe einer Beitragserhöhung zu. Mindestens die Berechnungsgrundlage müsse in den Mitteilungsschreiben der PKV enthalten sein.

Berechnungsgrundlagen und Schwellenwerte

Wann PKV ihre Prämien erhöhen dürfen, ist gesetzlich geregelt. Unter anderem können Beitragsanpassungen Überschreitungen von Schwellenwerten zugrunde liegen. Hierbei werden zweierlei unterschieden: Gesundheitskosten und Sterbewahrscheinlichkeit.

  • Gesundheitskosten: Steigen die Gesundheitskosten um mehr als zehn Prozent als vorab kalkuliert, dürfen private Versicherer ihre Beiträge anheben.
  • Sterbewahrscheinlichkeit: Steigt die Lebenserwartung der Versicherten um mehr als fünf Prozent, ist es ebenfalls legitim, Prämienerhöhungen vorzunehmen.

Eben darüber muss Sie die Mecklenburgische aber informieren. Zwar muss Ihr Versicherer Ihnen bei der Begründung keine detaillierte Berechnung darlegen. Mindestens aber die Berechnungsgrundlage, sprich die Angabe des Schwellenwertes, der überschritten wurde.

Wichtig: Nachträgliche Heilungsversuche
Manch eine PKV versucht Ihre Formfehler mittels korrigierter Mitteilungen zu heilen. Damit macht Ihr Versicherer die Formfehler allerdings nicht rückwirkend wett. Ganz im Gegenteil: Die letzte Beitragserhöhung wird erst zwei Monate nach Zugang beim Versicherten wirksam.

Mecklenburgische zu Rückerstattung verpflichtet

Wie viele andere PKV auch, muss die Mecklenburgische ihren Versicherten zu viel gezahlte Beiträge rückerstatten. Wenngleich die Begründung jetzt den gesetzlichen Vorgaben entsprechen dürfte – in der Vergangenheit war das unter Umständen nicht der Fall. So empfehlen wir Ihnen, die Beitragsanpassungen der vergangenen Jahre zu prüfen.

Versicherungsnehmer haben Aussicht auf niedrige Prämien

Je nach Tarif können sich für Sie nicht unerhebliche Rückerstattungsansprüche ergeben. Auch können Sie von einer Rückstufung Ihres Tarifbeitrages profitieren. Denn es besteht die Möglichkeit, dass Sie auf den Beitrag zurückgestuft werden, der vor der widerrechtlichen Erhöhung für Sie galt.

Ein Vorgehen gegen die Mecklenburgische macht also in zweierlei Hinsicht Sinn:

  • um zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern und
  • um eine niedrigere Prämie in Ihrem Tarif zu erwirken.

Rückerstattung bei der Mecklenburgischen einfordern – so funktioniert’s

Aufgrund der Komplexität der Materie, raten wir Ihnen, sich anwaltliche Unterstützung einzuholen. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann Ihnen eine fundierte Einschätzung darüber geben, über welchen Zeitraum Rückerstattungen realistisch sind und welche Optionen sich Ihnen gegenüber der Mecklenburgischen bieten.

Folgende Unterlagen benötigen Sie im Vorgehen gegen Ihre PKV:

  • Versicherungsvertrag
  • Mitteilungen über Beitragsanpassungen der vergangenen zehn Jahre
  • ggf. Schriftverkehr bei etwaigem Tarifwechsel

 

 

Hinweis: Unterlagen nicht zur Hand?
Haben Sie Ihre Versicherungsunterlagen nicht vollständig zur Hand, fordern Sie diese erneut bei Ihrer PKV an. Die Mecklenburgische ist dazu verpflichtet, Ihnen diese auszuhändigen.

Verjährungsfrist und Verjährungshöchstgrenze berücksichtigen

Der BGH hat den Beginn der Verjährungsfrist auf Ende 2020 festgelegt. In der Theorie haben Sie also bis Ende 2023 Zeit, mögliche Ansprüche gegenüber der Mecklenburgischen geltend zu machen. Doch sollten Sie auch den Faktor Verjährungshöchstgrenze berücksichtigen.

Die Verjährungshöchstgrenze kann bis zu zehn Jahre betragen. Bedeutet: Es können sich für Sie rückwirkende Ansprüche über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren ergeben. Doch kann sich die Höchstgrenze unter Umständen verringern.

Gekoppelt ist ein Vorgehen gegen Ihre PKV zudem an eine Voraussetzung: Sie dürfen in der Vergangenheit noch keine Rückforderungsansprüche gegenüber der Mecklenburgischen geltend gemacht haben.

Höhe der Rückerstattungen – was ist realistisch?

Da die einzelnen Tarife mit den jeweiligen Beitragserhöhungen ausschlaggebend dafür sind, wie hoch die Rückerstattungen für Versicherungsnehmer ausfallen, lassen sich keine konkreten Zahlen nennen.

Einmal grob überschlagen, berechnet es sich wie folgt: Die ursprünglich vereinbarten Beitragssätze werden mit den zuletzt gezahlten abgeglichen. Aus der Differenz errechnet sich die Höhe der Rückzahlung. Hinzu kommen außerdem noch Zinsen.

Wir holen Ihre zu viel gezahlten Beiträge zurück

Unser Kanzlei-Team setzt Ihre Rückforderungsansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung durch.

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