Prämienerhöhungen der Mannheimer – welche Gründe liegen Ihnen vor?

Erhöhen private Krankenversicherungen (PKV) ihre Beiträge, müssen diese ihren Versicherungsnehmern verständlich darlegen, weshalb. Eine einfache Begründung wie „Kostensteigerung” erfüllt diese Anforderung nicht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen bestätigt – und räumt Versicherungsnehmern damit das Recht ein, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern. Erhöhungen, die mit einer solch schwammigen Begründung erfolgten, sind demzufolge unwirksam.

Wenngleich die Urteile nicht gegen die Mannheimer ergingen, profitieren auch deren Versicherte von den Gerichtsentscheiden. Für Mannheimer-Versicherte können sich Erstattungsansprüche über einen rückwirkenden Zeitraum von bis zu zehn Jahren ergeben.

Gesetzesgrundlage in § 203 Abs. 5 VVG

In seinen Urteilen beruft sich der BGH vor allem auf § 203 Abs. 5 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Darin sind Mindestanforderungen für Beitragserhöhungen festgeschrieben – gewisse formale Standards eingeschlossen.

Formale Standards – das sollten Ihre Begründungen enthalten

Hat sich die Mannheimer in der Vergangenheit in ihren Mitteilungsschreiben auf pauschale Angaben, wie „Kostensteigerung” gestützt, sind die Beitragserhöhungen nichtig. Zumindest muss Ihr Versicherer Ihnen die Berechnungsgrundlage nennen, auf der die Prämienanpassung beruht.

Beitragserhöhungen von PKV sind in erster Linie auf gestiegene Gesundheitskosten und/oder eine höhere Lebenserwartung von Versicherten zurückzuführen. Beiden Parametern liegen Schwellenwerte zugrunde. Werden diese überschritten, sind Prämienanpassungen rechtens.

Hinweis: Schwellenwerte
Der Schwellenwert für Gesundheitskosten liegt bei zehn Prozent. Bei der Sterbewahrscheinlichkeit, die eine höhere Lebenserwartung ausdrückt, sind es fünf Prozent.

So sollte sich in Ihren Anschreiben eine dieser beiden Berechnungsgrundlagen wiederfinden. Werfen Sie einen Blick in Ihre Versicherungsunterlagen. Werden Sie fündig?

Keine rückwirkende Heilung der Formfehler möglich

Manch ein Privatversicherer versucht mithilfe nachträglicher Anschreiben, seine Formfehler zu heilen. Das ist allerdings nicht rückwirkend möglich. Hat Ihnen die Mannheimer nachträglich korrekte Anschreiben zukommen lassen, bleibt Ihr Anspruch auf Erstattung bestehen.

Vielmehr ist das Gegenteil der Fall: Die letzte Beitragserhöhung, die dem Anschreiben zuzuordnen ist, wird erst zwei Monate nach Erhalt des Schreibens wirksam.

Mannheimer muss Beiträge erstatten

Stellt sich heraus, dass die Beitragserhöhungen der Mannheimer unwirksam sind, muss Ihr Versicherer Rückerstattung leisten. Die müssen Sie allerdings aktiv einfordern. Dabei können Ihnen rückwirkende Ansprüche bis zu zehn Jahren zustehen.

Doch kann sich noch ein weiterer Vorteil für Sie ergeben: Eine Rückstufung auf den Tarifbeitrag, der vor der unwirksamen Erhöhung für Sie galt, ist möglich.

Um gegen die Mannheimer vorzugehen, sollten Sie folgende Fragen klären:

  • Greift die Mannheimer in ihren Mitteilungen zu Prämienanpassungen auf pauschale Aussagen wie „Kostensteigerung” zurück?
  • Wenn ja: Über welchen Zeitraum finden sich diese Verklausulierungen in Ihren Anschreiben?

So bekommen Sie zu viel gezahlte Prämien von der Mannheimer zurück

Um Ihren vollen Anspruch gegenüber der Mannheimer geltend machen zu können, raten wir Ihnen, sich Unterstützung von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht einzuholen. Er liefert Ihnen eine reelle Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten und holt das Maximum für Sie heraus.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Versicherungsvertrag
  • Mitteilungen der Mannheimer zu Beitragserhöhungen aus den vergangenen zehn Jahren
  • ggf. Schreiben zu Tarifwechseln

 

 

Wie hoch fallen die Rückerstattungen der Mannheimer aus?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Höhe Ihrer möglichen Rückerstattung bemisst sich zum einen an Ihrem Tarif sowie den einzelnen Erhöhungen. Zum anderen ist natürlich auch der Zeitraum relevant, über den Sie die unwirksamen Erhöhungen gezahlt haben. Fest steht aber, dass Ihnen neben der reinen Rückerstattung auch Zinsen zustehen.

Wichtig: Verjährungsfrist
Um zu vermeiden, dass Ihre Ansprüche aufgrund der Verjährungsfrist entfallen, raten wir Ihnen, zeitnah aktiv zu werden. Der Beginn der Verjährungsfrist wurde jetzt auf Ende 2020 festgelegt. Doch spielt auch die Verjährungshöchstgrenze eine Rolle.

Die Verjährungshöchstgrenze ist insofern relevant, als diese aktuell bei zehn Jahren liegt. Bedeutet: Es können sich für Sie Rückforderungsansprüche über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren ergeben. Doch kann sich die Höchstgrenze im Laufe der Zeit mindern – das gilt es zu berücksichtigen.

Gekoppelt ist das zudem an eine Voraussetzung: Sie dürfen in der Vergangenheit noch keine Rückforderungsansprüche gegenüber der Mannheimer geltend gemacht haben.

Wir holen Ihre zu viel gezahlten Beiträge zurück

Unser Kanzlei-Team setzt Ihre Rückforderungsansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung durch.

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