Belastungen für Privatversicherte ziehen an
Für privat Krankenversicherte sind hohe Beiträge eine schwere Bürde. Die privaten Krankenversicherer heben diese stetig an. Ihren Versicherten müssen sie dafür belastbare Begründungen liefern. Wie viele Krankenversicherungen, hat aber auch die Allianz in den vergangenen Jahren gegen diesen Grundsatz verstoßen. Der BGH hat dem mit wegweisenden Urteilen einen Riegel vorgeschoben.
Gegen die Allianz richteten sich diese Urteile zwar nicht ausdrücklich. Die Forderungen der Richter am BGH lassen sich gleichwohl verallgemeinern. Da Prämienerhöhungen in der PKV nur mit Gründen wirksam sind, die gesetzlichen Ansprüchen genügen, haben auch Versicherte der Allianz Chancen darauf, Rückzahlungen zu erhalten.
Gründe für unwirksame Prämiensteigerung bei der Allianz
Es gibt unterschiedliche Gründe dafür, dass eine Beitragserhöhung der Allianz keine rechtliche Wirkung entfaltet.
Beispiele sind:
- Schwammige Begründungen: Prämiensteigerungen muss die Allianz gegenüber den Kunden gut begründen. Das fordert § 203 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Aus formal-rechtlichen Gründen ist eine Anhebung der Beiträge mit schwammiger Begründung unwirksam.
- Zu geringe Kalkulation: PKV locken Neukunden oft mit niedrig kalkulierten Prämien. Damit die Berechnungsgrundlage ausreicht, werden diese aber zu einem sehr frühen Zeitpunkt erhöht. Das ist nach § 155 Abs. 3 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) unzulässig.
Allianz muss Rückzahlungen leisten
Eine rechtskonforme Begründung darf Ihr Krankenversicherer zwar nachholen – viele haben das bereits auch schon getan. Das heilt die Formfehler laut BGH jedoch nicht rückwirkend. Bei Ihrem Versicherer auf Rückerstattungen zu bestehen, kann sich also lohnen.
Denn fest steht: Hat die Allianz sich in der Vergangenheit auf unzureichende Begründungen in ihren Mitteilungen zu Prämienerhöhungen gestützt, sind diese unwirksam. Das berechtigt Sie als Versicherungsnehmer, Ihre zu viel gezahlten Prämien zurückzufordern.
Weitere Gründe für unwirksame Erhöhungen
Das Landgericht Bonn hat die Prämienerhöhungen einer PKV für unwirksam erklärt, weil der Schwellenwert für Krankheitskosten nicht überschritten wurde.
Hinweis: Schwellenwerte
Krankheitskosten und Sterbewahrscheinlichkeit sind an Schwellenwerte geknüpft. Erst, wenn diese überschritten werden, sind Beitragserhöhungen von PKV legitim. Bei Krankheitskosten liegt der Wert bei zehn Prozent, bei der Sterbewahrscheinlichkeit bei fünf Prozent.
Um die geringeren Kostensteigerungen an ihre Kunden weitergeben zu können, hatte die PKV den Schwellenwert in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) einfach auf fünf Prozent abgesenkt, üblich ist ein Schwellenwert von zehn Prozent. Für die Richter war das ein Verstoß gegen das geltendes Recht.
Viele PKV passen darüber hinaus Prämien bei Erreichen eines bestimmten Alters (Alterungssprung) automatisch an. Und zwar ohne Änderung von Leistungsausgaben. Ein Gericht hat diese Klausel kassiert, genau wie alle Alterssprung-Anpassungen.
Wichtig: Berechnungsgrundlage muss ersichtlich sein
Die Allianz Krankenversicherung muss laut § 203 Abs. 5 VVG stets die Berechnungsgrundlage für eine Erhöhung der Prämien mitteilen. Das kann das Erreichen des Schwellenwertes für Krankheitskosten und/oder der Sterbewahrscheinlichkeit sein.
Rückerstattung bei Allianz einfordern: So gehen Sie vor
Gegen ungerechtfertigte Prämiensteigerungen der Allianz Krankenversicherung sollten Sie sich wehren. Lassen Sie sich nicht davon beeindrucken, dass die Materie komplex ist und Fachkenntnisse erfordert. Setzen sie auf einen einen Fachanwalt für Versicherungsrecht. Er schätzt Ihre Chancen auf Rückzahlungen ein und gibt Ihnen Auskunft über Ihre Ansprüche.
Für die Rückerstattung benötigen Sie diese Unterlagen:
- Ihre Allianz Krankenversicherungspolice
- alle Anschreiben zu den Prämienerhöhungen, rückwirkend bis zu bis zehn Jahre
- ggf. Schreiben zu Tarifwechseln
Aussicht auf niedrige Prämien für Allianz-Versicherte
Stellt sich heraus, dass Ihre Beitragserhöhungen tatsächlich unwirksam sind, kann das dazu führen, dass Ihr Beitragssatz sinkt. Eine Rückstufung auf den Beitragssatz, der vor der widerrechtlichen Erhöhung durch die Allianz für Sie galt, ist möglich.
Von einem Vorgehen gegen die Allianz können Sie also zweifach profitieren
- um zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern und
- um eine niedrigere Prämie in Ihrem Tarif zu erwirken.
Hinweis: Mitteilungen der Allianz nicht mehr greifbar?
Haben Sie die Mitteilungen der Allianz zu Beitragserhöhungen aus den letzten Jahren nicht mehr vollständig zur Hand, fordern Sie diese neu an. Ihr Versicherer muss liefern.
Höhe möglicher Rückerstattungen
Pauschal lässt sich nicht sagen, welche Rückerstattungsansprüche Ihnen zustehen. Das hängt von unterschiedlichen Parametern ab, wie die Dauer des Versicherungsverhältnisses, die jährlichen Beitragserhöhungen und Ihrem Tarif. Fakt ist aber, dass Rückforderungen über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren möglich sind.
Wann sind die Ansprüche auf Erstattung verjährt?
Die Verjährungsfrist für die Erstattung von Beiträgen aus unrechtmäßiger Erhöhung beträgt drei Jahre. Der BGH hat den Beginn der Verjährungsfrist auf Ende 2020 datiert. Das Ende liegt dementsprechend in 2023. Theoretisch haben Sie bis dahin Zeit, mögliche Ansprüche gegenüber der Allianz geltend zu machen. Doch sollten Sie auch die Verjährungshöchstgrenze berücksichtigen. Die beträgt maximal zehn Jahre, weshalb Ihre Ansprüche unter Umständen bis zu zehn Jahre zurückreichen können.
Gekoppelt ist das allerdings an eine Voraussetzung: Sie dürfen in der Vergangenheit noch keine Rückforderungsansprüche gegenüber der Allianz geltend gemacht haben.
Unser Kanzlei-Team setzt Ihre Rückforderungsansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung durch.
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