Hohe Prämien belasten Privatversicherte
Privatversicherte tragen schwer an hohen Beiträgen, weil ihre Versicherer die Preisschraube anziehen. Doch ohne belastbare Begründungen sind höhere Prämien gar nicht möglich. Zahlreiche PKV haben sich daran in der Vergangenheit nicht gehalten – darunter findet sich möglicherweise auch die Versicherungskammer Bayern. Mehrere Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) rügen die Vorgehensweise der PKV und berechtigen Versicherungsnehmer, Rückerstattungen zu fordern.
Zwar richten sich die Urteile nicht direkt gegen die Versicherungskammer Bayern. Gleichwohl gelten die Forderungen der Richter auch für diese Versicherungsanstalt. Dabei können Rückforderungsansprüche über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren bestehen.
Versicherungskammer Bayern muss Rückzahlungen leisten
Stellt sich heraus, dass die Beitragserhöhungen der Versicherungskammer Bayern in der Vergangenheit unwirksam waren, muss diese Rückerstattungsforderungen nachkommen. Voraussetzung ist, dass Sie als Versicherer Ihre Ansprüche geltend machen.
Hinweis: Nachlieferung rechtskonformer Begründungen
Die Versicherungskammer Bayern darf Ihnen zwar rechtskonforme Begründungen nachliefern. Das heilt allerdings nicht die Unwirksamkeit zurückliegender Prämienanpassungen. Im Gegenteil: Sie erlangen erst zwei Monate nach Erhalt Wirkung.
Was ist unter einer unwirksamen Begründung zu verstehen?
Laut § 203 Abs. 5 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) muss die Versicherungskammer Bayern Ihnen die Berechnungsgrundlage bei Prämienerhöhungen mitteilen. Das kann die Erreichung des Schwellenwertes für Gesundheitskosten oder der Sterbewahrscheinlichkeit sein. Eine pauschale Aussage wie „Kostensteigerung” reicht allerdings nicht aus.
Ansprüche gegenüber der Versicherungskammer Bayern geltend machen
Möchten Sie Rückforderungsansprüche gegenüber der Versicherungskammer Bayern geltend machen, bedarf es einer genauen Prüfung Ihrer Versicherungsunterlagen. Sie benötigen:
- Ihren Versicherungsvertrag
- sämtliche Mitteilungen zu Beitragserhöhungen aus den vergangenen zehn Jahren
- ggf. Schriftverkehr bezüglich eines Tarifwechsels
Haben Sie nicht mehr alle Unterlagen zur Hand, fordern Sie diese erneut bei der Versicherungskammer Bayern an. Diese ist dazu verpflichtet, Ihnen die Dokumente erneut auszuhändigen.
Vorgehen gegen Versicherungskammer Bayern bringt zweierlei Vorteile
Und noch etwas ist wichtig zu wissen: Unwirksame Beitragserhöhungen können auch dazu führen, dass Sie in Ihrem Tarifbeitrag zurückgestuft werden. Für Sie würde dann wieder der Beitragssatz gelten, den Sie vor der widerrechtlichen Erhöhung gezahlt haben.
In jedem Fall empfehlen wir Ihnen aufgrund der komplexen Thematik, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu Rate zu ziehen. Er zeigt Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf und schätzt Ihre Chancen ein.
Verjährungsfrist und Verjährungshöchstgrenze
Der Beginn der Verjährungsfrist liegt in 2020. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil festgelegt. In der Theorie bliebe Ihnen deshalb bis Ende 2023 Zeit, um mögliche Ansprüche gegenüber der Versicherungskammer Bayern geltend zu machen. Wir raten Ihnen aber davon ab, solange zu warten. Denn auch die Verjährungshöchstgrenze ist wichtiger ein Parameter.
Die Verjährungshöchstgrenze beschreibt den Zeitraum, über den mögliche Ansprüche rückwirkend geltend gemacht werden können. Das kann eine Zeitspanne von maximal zehn Jahren sein. Doch die Höchstgrenze kann sich mit jedem vergangenen Jahr mindern.
Gekoppelt ist das zudem an eine Voraussetzung: Sie dürfen in der Vergangenheit noch keine Rückforderungsansprüche bei der Versicherungskammer Bayern geltend gemacht haben.
Unser Kanzlei-Team setzt Ihre Rückforderungsansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung durch.
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