Beitragserhöhungen der Universa unwirksam?

Ist die Prämienerhöhung der Universa unwirksam, können Sie auf die Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge bestehen. Oft stimmen die Begründungen nicht mit rechtlichen Vorgaben überein. Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigen die Unwirksamkeit von Beitragsanpassungen.

Diese Urteile richteten sich zwar nicht ausdrücklich gegen die Universa. Versicherungsnehmer können dennoch Anspruch auf Rückzahlungen haben. Denn die Forderungen des BGH sind gleichwohl allgemeingültig. Beitragserhöhungen sind nur mit Begründungen wirksam, die den gesetzlichen Ansprüchen genügen.

Wann sind Beitragserhöhungen unwirksam?

Beitragssteigerungen muss die Universa Ihnen gegenüber gut begründen. Laut § 203 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind schwammige Begründungen rechtswidrig. Sich in der Mitteilung zur Beitragserhöhung lediglich auf eine „Kostensteigerung” zu beziehen, reicht also nicht aus. Mindestens muss die Berechnungsgrundlage genannt sein, die zur Prämienanpassung geführt hat.

Hinweis: Berechnungsgrundlage
Die Berechnungsgrundlage ergibt sich aus der Erreichung eines Schwellenwertes. Dabei wird zwischen dem Schwellenwert für Gesundheitskosten und dem Schwellenwert der Sterbewahrscheinlichkeit unterschieden. Eine dieser beiden Berechnungsgrundlagen sollte in den Mitteilungen der Universa genannt werden.

Universa muss Prämien zurückzahlen

Hat sich die Universa in der Vergangenheit bei den Begründungen von Beitragserhöhungen auf einfache Verklausulierungen gestützt, sollten Sie zu viel gezahlte Prämien zurückfordern. Die Universa muss Rückerstattung leisten. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie Ihre Ansprüche aktiv einfordern.

Wichtig: Verjährungsfrist
Der Beginn der Verjährungsfrist zur Forderung von Rückerstattungen im Falle unwirksamer Beitragserhöhungen wurde gerichtlich auf Ende 2020 festgelegt – demnach endet diese 2023. Unter Berücksichtigung der Verjährungshöchstgrenze sollten Sie dennoch zügig handeln.

Die Verjährungshöchstgrenze für Rückforderungen kann zehn Jahre betragen. Sprich: Sofern Sie unzureichend über Beitragserhöhungen von der Universa informiert wurden, können sich Rückerstattungen für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren ergeben. Doch kann sich die Höchstgrenze mit jedem vergangenen Jahr vermindern.

Gekoppelt ist das zudem an eine Voraussetzung: Sie dürfen in der Vergangenheit noch keine Rückforderungsansprüche gegenüber der Universa geltend gemacht haben.

Rückerstattung bei der Universa einfordern – so geht’s

Um Erstattungsansprüche gegenüber der Universa einzufordern, bedarf es einer genauen Prüfung Ihrer Unterlagen der vergangenen zehn Jahre.

Konkret benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Versicherungsvertrag mit der Universa
  • sämtliche Mitteilungen über Beitragsanpassungen der letzten zehn Jahre
  • ggf. Schreiben zu Tarifwechseln

 

 

Hinweis: Unterlagen nicht vollständig
Haben Sie nicht alle Unterlagen zur Hand, fordern Sie diese erneut bei der Universa an. Ihr Versicherer muss Ihnen diese erneut zusenden.

Versicherungsnehmer haben Aussicht auf niedrige Prämien

Stellt sich heraus, dass Ihre Beitragserhöhungen tatsächlich unwirksam sind, kann das dazu führen, dass Ihr Beitragssatz sinkt. Denn: Es besteht die Möglichkeit, dass Sie auf den Beitragssatz zurückgestuft werden, der vor der widerrechtlichen Erhöhung durch die Universa für Sie galt.

Bei einem Vorgehen gegen die Beitragserhöhungen der Universa empfehlen wir Ihnen, in jedem Fall einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu Rate zu ziehen. Aufgrund der komplexen Thematik sind Unstimmigkeiten für Laien oft nicht erkennbar.

Wir holen Ihre zu viel gezahlten Beiträge zurück

Unser Kanzlei-Team setzt Ihre Rückforderungsansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung durch.

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