PKV-Beitragserhöhungen oft unwirksam

Die Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen (PKV) der letzten Jahre sind oft unwirksam. Denn: Die Anpassungen wurden den Versicherungsnehmern nicht gesetzeskonform mitgeteilt. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen klar.

Im Umkehrschluss berechtigen die Urteile Privatversicherte nun dazu, zu viel gezahlte Beiträge zurück zu fordern. Und das bis zu zehn Jahre rückwirkend. Auch Versicherungsnehmer der Süddeutschen Krankenversicherung (SDK) können davon betroffen sein und profitieren.

Formfehler berechtigen zu Rückerstattungen

Für die Erhöhung der Beiträge müssen private Krankenversicherer nachvollziehbare Gründe liefern. Gegen diesen Grundsatz haben zahlreiche PKV in der Vergangenheit verstoßen. Die Folge: Beitragserhöhungen sind unwirksam.

Der BGH rügte in seinen Urteilen vor allem Verklausulierungen, die im Grunde genommen keine Rückschlüsse auf die eigentlichen Gründe für die Prämienanpassungen zuließen. Die einfache Begründung einer „Kostensteigerung” reiche demnach nicht aus. Mindestens müsse die Berechnungsgrundlage genannt werden. So ist es auch gesetzlich in § 203 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgeschrieben.

Hinweis: Berechnungsgrundlage
Gesundheitskosten und Sterbewahrscheinlichkeit stellen Berechnungsgrundlagen dar. Diesen beiden Parametern liegen Schwellenwerte zugrunde, die erreicht werden müssen, um Beitragserhöhungen zu rechtfertigen.

Die Süddeutsche Krankenversicherung muss Sie also darüber informieren, aufgrund welcher dieser beiden Berechnungsgrundlagen konkret eine Prämienanpassung erfolgte.

Nachträgliche Korrekturen von Mitteilungsschreiben

Zahlreiche PKV haben versucht, die Formfehler mithilfe nachträglich korrigierter Mitteilungen zu heilen. Das ist auch rechtens. Allerdings: Es nimmt keinen Einfluss auf die Unwirksamkeit zurückliegender Prämienerhöhungen. Vielmehr werden die Formfehler erst zwei Monate nach Erhalt der korrigierten Mitteilung geheilt.

Für Sie bedeutet das: Selbst wenn Ihnen die SDK eine rechtskonforme Begründung nachträglich geliefert hat, können Ihnen dennoch Erstattungsansprüche zustehen – und zwar bis zu zehn Jahre rückwirkend.

Rückforderung gegenüber der SDK durchsetzen

Gegen unwirksame Prämienerhöhungen der Süddeutschen Krankenversicherung sollten sie vorgehen. Wir empfehlen Ihnen, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu Rate zu ziehen. Aufgrund der komplexen Materie fällt es Laien oft schwer, etwaige Formfehler zu identifizieren. Zudem erhalten Sie eine reelle Einschätzung zur Höhe Ihrer Ansprüche.

In jedem Fall benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • die Versicherungspolice mit der SDK
  • sämtliche Mitteilungen zu Beitragserhöhungen aus den vergangenen zehn Jahren
  • ggf. Schriftverkehr bezüglich eines Tarifwechsels

 

 

Hinweis: Schreiben der SDK nicht auffindbar?
Sind die Prämienmitteilungen der Süddeutschen Krankenversicherung nicht mehr vollständig auffindbar, fordern Sie diese erneut an. Ihr Versicherer ist in der Pflicht, Ihnen diese zu übersenden.

Versicherungsnehmer haben Aussicht auf niedrige Prämien

Stellt sich heraus, dass Ihre Beitragserhöhungen tatsächlich unwirksam sind, kann das dazu führen, dass Ihr Beitragssatz sinkt. Denn: Es besteht die Möglichkeit, dass Sie auf den Beitragssatz zurückgestuft werden, der vor der widerrechtlichen Erhöhung durch die SDK für Sie galt.

Verjährungsfrist und Verjährungshöchstgrenze

Die Verjährungsfrist und die Verjährungshöchstgrenze sind wichtige Zeiträume, denen Sie beim Vorgehen gegen die Süddeutsche Krankenversicherung Beachtung schenken sollten.

Der Beginn der Verjährungsfrist zur Forderung von Rückerstattungen im Falle unwirksamer Beitragserhöhungen wurde gerichtlich auf Ende 2020 festgelegt – demnach endet diese 2023. Unter Berücksichtigung der Verjährungshöchstgrenze sollten Sie dennoch zügig handeln.

Die Verjährungshöchstgrenze für Rückforderungen kann zehn Jahre betragen. Sprich: Sofern Sie unzureichend über Beitragserhöhungen von der SDK informiert wurden, können sich Rückerstattungen für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren ergeben. Doch kann sich die Höchstgrenze mit jedem vergangenen Jahr vermindern.

Gekoppelt ist das zudem an eine Voraussetzung: Sie dürfen in der Vergangenheit noch keine Rückforderungsansprüche gegenüber Ihrer PKV geltend gemacht haben.

Wir holen Ihre zu viel gezahlten Beiträge zurück

Unser Kanzlei-Team setzt Ihre Rückforderungsansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung durch.

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