Unwirksame Beitragsanpassungen aufgrund fehlerhafter Begründung

Zahlreiche Privatversicherer haben in der Vergangenheit die gesetzlichen Vorgaben in ihren Anschreiben zu Beitragserhöhungen missachtet. Im Ergebnis sind diese Prämienanpassungen unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof (BHG) mit mehreren Urteilen bestätigt. Für Versicherungsnehmer der Münchener Verein Krankenversicherung können sich daraus Erstattungsansprüche ergeben – bis zu zehn Jahre rückwirkend.

Gegen die Münchener Verein sind die Urteile zwar nicht explizit gerichtet. Gleichwohl sind die Maßgaben der Forderungen der Richter allgemeingültig. Prämienerhöhungen der PKV gelten nur mit ausreichenden und nachvollziehbaren Begründungen. Gesetzliche Normen nach § 203 Abs. 5 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) müssen demnach erfüllt werden.

Verklausulierungen führen zur Unwirksamkeit von Beitragserhöhungen

Der BGH rügt in seinen Urteilen vor allem verallgemeinerte Begründungen. Finden sich in Ihren Mitteilungsschreiben zu Beitragserhöhungen Verklausulierungen wie eine einfache „Kostensteigerung”, kann das ein Hinweis darauf sein, dass sich auch der Münchener Verein auf verallgemeinerte Aussagen gestützt hat. Das reicht aber nicht aus. Zumindest müsse die Berechnungsgrundlage angegeben sein, so der BGH.

Hinweis: Berechnungsgrundlage
PKV dürfen ihre Beiträge erhöhen, sofern Schwellenwerte erreicht wurden. Hierbei werden zweierlei unterschieden: der Schwellenwert der Gesundheitskosten und der Schwellenwert der Sterbewahrscheinlichkeit. Beide stellen eine Berechnungsgrundlage dar, die in Ihren Anschreiben zu Beitragserhöhungen auftauchen sollte.

Darf die Münchener Verein Gründe nachliefern?

Eine nachgeschobene rechtskonforme Begründung ist möglich, heilt die Formfehler aber nicht rückwirkend, urteilt der BGH. Vielmehr das Gegenteil ist der Fall. Hat Ihnen der Münchener Verein nachträglich eine korrekte Begründung für Beitragserhöhungen zukommen lassen, wird die entsprechende Anpassung erst zwei Monate nach Erhalt des Schreibens wirksam.

Rückerstattung bei der Münchener Verein fordern – so geht’s

Stellt sich heraus, dass auch Ihre Beitragserhöhung der vergangenen Jahre unwirksam sind, fordern Sie Rückerstattung. Wir empfehlen Ihnen, sich dazu Unterstützung von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht einzuholen. Die komplexe Materie macht es für Laien schwierig, Unstimmigkeiten in den Anschreiben zu erkennen.

In jedem Fall aber benötigen Sie aber folgende Unterlagen:

  • Versicherungsvertrag mit der Münchener Verein
  • Mitteilungen über vergangene Beitragsanpassungen
  • ggf. Schriftverkehr bei etwaigem Tarifwechsel

Sind nicht alle Unterlagen vollständig auffindbar, fordern Sie diese erneut bei der Münchener Verein an. Ihre PKV ist dazu verpflichtet, Ihnen diese auszuhändigen.

 

 

Versicherungsnehmer haben Aussicht auf niedrige Prämien

Stellt sich heraus, dass Ihre Beitragserhöhungen tatsächlich unwirksam sind, kann das dazu führen, dass Ihr Beitragssatz sinkt. Denn: Es besteht die Möglichkeit, dass Sie auf den Beitragssatz zurückgestuft werden, der vor der widerrechtlichen Erhöhung durch den Münchener Verein für Sie galt.

Münchener Verein zu Rückerstattung verpflichtet

Wie viele andere PKV auch, muss der Münchener Verein Versicherungsnehmern zu viel gezahlte Beiträge rückerstatten. Wenngleich die Begründung jetzt den gesetzlichen Vorgaben entsprechen dürfte – in der Vergangenheit war das oft nicht der Fall.

Je nach Tarif und Dauer des Versicherungsverhältnisses können sich daraus nicht unerhebliche Rückerstattungsansprüche ergeben.

Verjährungsfrist und Verjährungshöchstgrenze berücksichtigen

Der BGH hat den Beginn der Verjährungsfrist auf Ende 2020 festgelegt. In der Theorie haben Sie also bis Ende 2023 Zeit, mögliche Ansprüche gegenüber der Münchener Verein geltend zu machen. Doch sollten Sie auch die Verjährungshöchstgrenze berücksichtigen.

Die Verjährungshöchstgrenze kann bis zu zehn Jahre betragen. Bedeutet: Es können sich für Sie rückwirkende Erstattungsansprüche über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren ergeben. Doch kann sich die Höchstgrenze mit jedem vergangenen Jahr schmälern.

Gekoppelt ist das zudem an eine Voraussetzung: Sie dürfen in der Vergangenheit noch keine Rückforderungsansprüche gegenüber der Münchener Verein geltend gemacht haben.

Wir holen Ihre zu viel gezahlten Beiträge zurück

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