Hohe Prämien belasten Privatversicherte
Private Krankenversicherer erhöhen jährlich ihre Beiträge. Für manch einen Versicherungsnehmer wird der Gesundheitsschutz damit zunehmend zur Belastung. Doch: Erhöhen Krankenversicherer ihre Prämien, müssen sie ihren Kunden auch belastbare Begründungen dafür liefern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen deutlich herausgestellt. Und auch, dass Privatversicherte berechtigt sind, Beitragsrückerstattungen zu fordern, sofern ihre PKV sich bei Prämienerhöhungen in der Vergangenheit auf schwammige Begründungen gestützt hat.
Zwar richten sich diese BG-Urteile nicht explizit gegen die Gothaer. Gleichwohl lassen sich die Entscheidungen der Richter auch auf diese PKV anwenden. Versicherungsnehmer der Gothaer sollten deshalb prüfen, ob ihnen Erstattungsansprüche zustehen. Zumal diese erheblich sein können. Unter Umständen können sich rückwirkende Ansprüche für einen Zeitraum von zehn Jahren ergeben.
Unwirksame Prämienerhöhungen der Gothaer erkennen
Vor allem verklausulierte Begründungen führen zur Unwirksamkeit von Beitragserhöhungen. Genauer: Eine pauschale Begründung wie „Kostensteigerung” reicht bei Weitem nicht aus und ist dementsprechend unzulässig. Das ergibt sich auch aus § 203 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Die Gothaer muss demnach die Berechnungsgrundlage nennen, die zur Anpassung der PKV-Beiträge geführt hat. Dabei kann es sich um die Erreichung des Schwellenwertes bei Versicherungsleistungen oder der Sterbewahrscheinlichkeit handeln. Fehlt die Angabe der Berechnungsgrundlage, kann Ihre Beitragserhöhung unwirksam sein.
Hinweis: Schwellenwerte
Schwellenwerte sind gesetzlich festgelegte Mindestwerte, die überschritten werden müssen, ehe Prämienerhöhungen legitim sind. Bei den Krankheitskosten liegt der Schwellenwert bei zehn Prozent, bei der Sterbewahrscheinlichkeit sind es fünf Prozent.
Rückerstattung einfordern: So gehen Sie vor
Um mögliche Ansprüche gegenüber der Gothaer geltend zu machen, ist ein genauer Blick in Ihre Unterlagen notwendig. Folgende Dokumente benötigen Sie:
- die Versicherungspolice mit der Gothaer
- sämtliche Mitteilungen zu Beitragserhöhungen aus den vergangenen zehn Jahren
- ggf. Schriftverkehr bezüglich eines Tarifwechsels
Aufgrund der komplexen Materie empfehlen wir Ihnen, in jedem Fall einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu Rate zu ziehen. Er kann Ihre Unterlagen genau bewerten und liefert Ihnen eine Einschätzung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Hinweis: Anschreiben der Gothaer nicht mehr zur Hand?
Haben Sie nicht alle Unterlagen der Gothaer vollständig zur Hand, fordern Sie diese an. Ihr Versicherer muss Ihnen die Dokumente erneut zusenden.
Rückstufung des Beitragssatzes möglich
Werden Ihre Beitragserhöhungen für unwirksam erklärt, kann sich das auch positiv auf Ihren Beitragssatz bei der Gothaer auswirken. Es besteht die Möglichkeit, dass Ihre Prämie auf die Höhe zurückgestuft wird, die vor den unwirksamen Erhöhungen für Sie galt.
Verjährungsfrist und Verjährungshöchstgrenze beachten
Der Beginn der Verjährungsfrist liegt in 2020. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil festgelegt. Theoretisch bliebe Ihnen deshalb bis Ende 2023 Zeit, um mögliche Ansprüche gegenüber der Gothaer geltend zu machen. Wir raten Ihnen aber davon ab, solange zu warten. Denn auch die Verjährungshöchstgrenze ist wichtiger ein Parameter.
Die Verjährungshöchstgrenze beschreibt den Zeitraum, über den mögliche Ansprüche gegenüber der Gothaer rückwirkend geltend gemacht werden können. Die Zeitspanne kann bis zu zehn Jahre betragen. Doch kann sich die Höchstgrenze mit jedem abgelaufenen Jahr mindern.
Gekoppelt ist das zudem an eine Voraussetzung: Sie dürfen in der Vergangenheit noch keine Rückforderungsansprüche bei der Gothaer geltend gemacht haben.
Unser Kanzlei-Team setzt Ihre Rückforderungsansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung durch.
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