Versicherungsnehmer klagten gegen Prämienanpassungen

Die Klagen zweier Privatversicherten bilden den Grundstein für die Rückzahlung zahlreicher Beiträge nach Prämienerhöhungen. Wenngleich sich die Klagen nicht gegen die Provinzial richteten, betreffen die Urteile auch diesen Versicherer. Denn: Es wurde bemängelt, dass die Begründungen für zurückliegende Beitragserhöhungen nicht ausreichend seien – und das trifft auf die Beitragsschreiben zahlreicher privaten Krankenversicherungen (PKV) zu.

Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte verbraucherfreundlich und bestätigte die Unwirksamkeit von Beitragserhöhungen bei nicht ausreichender Begründung. In Folge dessen können Versicherten der Provinzial Erstattungsansprüche zustehen. Und das über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren.

Hinweis: Begründung bei Beitragserhöhungen
PKV haben sich in der Vergangenheit darauf gestützt, dass eine pauschale Begründung wie „Kostenerhöhung” ausreichend sei, um Beitragserhöhungen zu rechtfertigen. Der BGH hat das mit seinen Urteilen gerügt.

Die Mitteilungen über die Prämienanpassungen müssten den Mindestanforderungen aus § 203 Abs. 5 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) entsprechen. Daraus ginge hervor, dass eine Berechnungsgrundlage ersichtlich sein müsse.

Beitragsanpassung unwirksam – das sind die Gründe

Die Provinzial muss Ihnen die Berechnungsgrundlage nennen, die für die Beitragserhöhung ausschlaggebend war. Dabei werden zweierlei unterschieden.

Hinweis: Berechnungsgrundlage
PKV ziehen zur Berechnung ihrer Beitragserhöhung zweierlei Rechnungsgrundlagen heran: Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeit. Übersteigt eine dieser Grundlagen (oder beide) einen gewissen Schwellenwert, sind die gesetzlichen Vorgaben für eine Beitragserhöhung erfüllt.

Versuch nachträglicher Heilung

Manch eine PKV versucht mittels nachträglich korrigierter Anschreiben ihre Formfehler zu heilen. Das ist rückwirkend allerdings nicht möglich. Im Gegenteil: Haben Sie von der Provinzial eine korrigierte Mitteilung erhalten, wirkt sich das erst zwei Monate nach Erhalt auf Ihre Beitragserhöhung aus – und auch nur auf die Letzte. Lassen Sie sich also nicht irritieren. Ihre Erstattungsansprüche mindern sich nicht.

Provinzial muss Beiträge rückerstatten

Mit den Urteilen nimmt der BGH die Provinzial wie auch alle anderen PKV in die Pflicht, ihren Versicherten zu viel gezahlte Beiträge zurück zu erstatten – rückwirkend bis zu zehn Jahre.

Rückerstattungen über einen Zeitraum bis zu zehn Jahren möglich

Die Verjährungshöchstgrenze für Beitragsrückerstattungen beträgt zehn Jahre. Doch kann sich dieser Zeitraum mindern. Deshalb sollten Sie als Versicherungsnehmer auch nicht zögern, gegen die vergangenen Beitragserhöhungen der Provinzial vorzugehen.

Hinweis: Verjährungsfrist
Der Beginn der Verjährungsfrist wurde auf Ende 2020 festgesetzt. Demnach endet diese 2023. Wollen Versicherte aber aus dem Vollen schöpfen, ist Eile geboten, da sich die Höchstgrenze mit jedem vergangenen Jahr schmälern kann.

Gekoppelt ist das zudem an eine Voraussetzung: Sie dürfen in der Vergangenheit noch keine Rückforderungsansprüche gegenüber der Provinzial geltend gemacht haben.

Rückerstattung bei der Provinzial durchsetzen – so gehen Sie vor

Möchten Sie gegen die Prämienanpassungen der Provinzial vorgehen, sind Sie gut beraten, sich anwaltliche Unterstützung zu holen. Schon allein die Komplexität der Materie erfordert fachliche Expertise. Zudem kann Ihnen ein Fachanwalt für Versicherungsrecht eine Einschätzung darüber geben, über welchen Zeitraum Rückerstattungen realistisch sind.

Grundsätzlich benötigen Sie für eine Rückerstattung folgende Unterlagen:

  • Ihren Provinzial-Versicherungsvertrag
  • alle Mitteilungen zu Beitragserhöhungen aus den vergangenen zehn Jahren
  • ggf. Anschreiben bezüglich eines Tarifwechsels

 

 

Hinweis: Mitteilungen bei PKV anfordern
Können Sie die Mitteilungen über zurückliegende Beitragsanpassungen in Ihren Unterlagen nicht finden, fordern Sie diese einfach erneut bei der Provinzial an. Ihre Versicherung muss Ihnen diese aushändigen.

Wie hoch fällt die Rückerstattung aus?

Wie hoch eine Rückerstattung ausfällt, kann nicht pauschal angegeben werden. Hier kommt es auf die Prüfung einzelner Fälle an. Zur groben Orientierung lässt sich aber sagen, dass Ihr ursprünglich vereinbarter Beitragssatz mit Ihrem zuletzt gezahlten abgeglichen wird. Ihre Rückerstattung errechnet sich dann aus der Differenz zzgl. Zinsen.

Und noch etwas sollten Sie wissen: Neben einer Rückerstattung kann es auch zu einer Rückstufung in Ihrem Tarifbeitrag kommen. Das bedeutet, dass Sie unter Umständen wieder auf den Versicherungsbeitrag zurückfallen, der vor der unrechtmäßigen Erhöhung für Sie galt. Ein Vorgehen gegen die Provinzial kann sich also doppelt lohnen.

Wir holen Ihre zu viel gezahlten Beiträge zurück

Unser Kanzlei-Team setzt Ihre Rückforderungsansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung durch.

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