Beitragserhöhungen der Continentale belasten Versicherte
Wie in so vielen Bereichen des Lebens steigen auch die Gesundheitskosten an. Das berechtigt private Krankenversicherungen zu Beitragserhöhungen.
Diese werden aber zunehmend zu einer enormen finanziellen Belastung von Versicherungsnehmern. Umso wichtiger also, dass Versicherte nachvollziehen können sollten, warum sich ihre Prämien in den vergangenen Jahren teils massiv erhöht haben. An ausreichend Transparenz für Versicherungsnehmer mangelte es in der Vergangenheit aber. Einige Privatversicherte haben deshalb vor Gericht auf Klarheit gepocht – und Recht erhalten.
Demnach hat der Bundesgerichtshof eindeutig entschieden: Die Begründungen der PKV zu Beitragserhöhungen müssen für Versicherungsnehmer verständlich und nachvollziehbar sein. Verklausulierungen wie „Kostensteigerungen“ stellen keine ausreichende Begründung dar.
Wichtig: Prämienanpassungen unwirksam
Unzureichende Begründungen berechtigen Privatversicherte dazu, die Beitragserhöhungen der vergangenen Jahre anzufechten und Rückerstattung zu fordern.
Der BGH stützt sich in seinen Urteilen vor allem auf § 203 Abs. 5 VVG, nach dem Beitragserhöhungen eine konkrete Begründung erfordern. Zahlreiche Versicherer haben dagegen verstoßen.
Continentale muss Rückzahlungen leisten
Hat die Continentale Sie über die vergangenen Jahre im Zuge von Beitragserhöhungen nicht ausreichend informiert, ergeben sich für Sie daraus Ansprüche auf Rückerstattung.
Wenngleich die Urteile nicht gegen die Continentale ergangen sind, handelt es sich bei den Mindestanforderungen um einen Grundsatz, der für die gesamte Versicherungsbranche gilt. Somit haben sich alle PKV daran zu halten.
Rückerstattung bei der Continentale fordern – so gehen Sie vor
Um zu überprüfen, ob vergangene Beitragsanpassungen der Continentale unwirksam sind, benötigen Sie Ihren Versicherungsvertrag, alle Benachrichtigungen Ihrer PKV über Prämienerhöhungen der vergangenen zehn Jahre sowie Unterlagen zu etwaigen Tarifwechseln.
Hinweis: Unterlagen nicht vollständig zur Hand?
Haben Sie nicht alle Unterlagen zur Hand, fordern Sie diese bei der Continentale erneut an. Ihr Versicherer ist dazu verpflichtet, Ihnen diese wiederholt auszuhändigen.
Ob unzureichende Begründungen gegeben sind, lässt sich von Laien oft nicht eindeutig erkennen. Es empfiehlt sich, Ihre Beitragserhöhungen mithilfe eines Fachanwalts für Versicherungsrecht auf Formfehler überprüfen zu lassen.
Aussicht auf niedrige Prämien
Stellt sich heraus, dass Ihre Beitragserhöhungen tatsächlich unwirksam sind, kann das dazu führen, dass Ihr Beitragssatz sinkt. Eine Rückstufung auf den Beitragssatz, der vor der widerrechtlichen Erhöhung durch die Continentale für Sie galt, ist möglich.
Von einem Vorgehen gegen die Continentale können Sie also zweifach profitieren
- um zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern und
- um eine niedrigere Prämie in Ihrem Tarif zu erwirken.
Höhe möglicher Rückerstattung
Wie hoch Ihre Ansprüche bei unwirksamen Beitragsanpassungen ausfallen, lässt sich nicht pauschal benennen. Tarif und Dauer Ihres Versicherungsverhältnisses sind hierbei zwei maßgebliche Parameter.
Grob überschlagen, berechnet sich eine Rückerstattung jedoch wie folgt: Ihre ursprünglich gezahlten Beitragssätze werden mit denen Ihrer zuletzt gezahlten abgeglichen. Die Differenz ist Grundlage Ihrer zu erwartenden Erstattung, plus Zinsen.
Hinweis: Rechtlicher Beistand empfehlenswert
Aufgrund der Komplexität der Materie, empfehlen wir Ihnen, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu rate zu ziehen. Dieser gibt Ihnen zudem eine reelle Einschätzung zu Ihren Ansprüchen.
Um zu vermeiden, dass Ihre Ansprüche aufgrund einer Verjährungsfrist verfallen, sollten Sie zeitnah aktiv werden. Der Beginn der Verjährungsfrist wurde jetzt vom BGH auf Ende 2020 festgesetzt. Doch ist auch die Verjährungshöchstgrenze ein nicht unwichtiger Faktor, den Sie berücksichtigen sollten.
Aufgrund der Verjährungshöchstgrenze können sich rückwirkende Ansprüche für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren ergeben. Doch kann sich dieser Zeitraum von Jahr zu Jahr reduzieren.
Gekoppelt ist das zudem an eine Voraussetzung: Sie dürfen in der Vergangenheit noch keine Rückforderungsansprüche gegenüber der Continentale geltend gemacht haben.
Unser Kanzlei-Team setzt Ihre Rückforderungsansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung durch.
Ansprüche prüfen