Hohe Belastungen für Privatversicherte
Hohe PKV-Prämien belasten Versicherungsnehmer enorm. Steigen die Beiträge, sollten Versicherte die Grundlagen dafür nachvollziehen können. Wie andere Krankenversicherer, hat auch die Central PKV/Generali Versicherung ihre Begründungen in den letzten Jahren aber eher schlicht formuliert. Das hat der BGH in mehreren Urteilen gerügt.
Zwar richten sich die Urteile nicht explizit gegen die Central PKV/Generali, die Forderungen aber gleichwohl. Weil PKV-Beitragserhöhungen ohne ausreichende Begründung unwirksam sein können, haben Versicherte Chancen auf Rückzahlungen.
Gründe für unwirksame Beitragserhöhungen
Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Prämienerhöhung der Central PKV/Generali unwirksam sein könnte. Hier einige Beispiele:
Unzureichende Begründung: Damit die Beitragserhöhung wirksam wird, muss die Central PKV/Generali die Steigerung begründen, so § 203 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Erhöhungen mit unvollständiger Begründung sind aus formalen Gründen nicht wirksam.
Niedrige Kalkulation: Einige Versicherer kalkulieren Prämien bei Vertragsbeginn zu niedrig, um Neukunden zu locken. Erhöhen sie die Prämien zum nächstmöglichen Zeitpunkt für eine ausreichende Berechnungsgrundlage, ist das unzulässig, so § 155 Abs. 3 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
Central PKV/Generali muss Rückzahlungen leisten
Hat Ihnen die Central PKV/Generali in der Vergangenheit unzureichende Begründungen bei Prämienanpassungen geliefert, ergeben sich daraus für Sie Ansprüche auf Rückerstattung.
Unter Umständen hat Ihnen Ihre Versicherung nachträglich bereits eine wirksame Begründung zugesandt. Laut BGH heilt dieses Vorgehen zwar die Formfehler, aber nicht rückwirkend. Deshalb kann es sich durchaus lohnen, wenn Sie bei Ihrem Versicherer Rückerstattungen einfordern. Dabei können diese bis zu zehn Jahre zurückreichen.
Wichtig: Nachträgliche Begründung
Haben Sie eine nachträgliche Begründung der Central PKV/Generali erhalten, wird die letzte Beitragserhöhung erst zwei Monate nach Eingang des Schreibens bei Ihnen wirksam.
Prämienanpassungen – so urteilen Gerichte
Es gibt unterschiedliche Gründe, die zu einer Unwirksamkeit von Beitragserhöhungen führen können. Im Folgenden haben wir diese für Sie einmal näher beleuchtet.
Gesetzlicher Schwellenwert als Berechnungsgrundlage: Der gesetzliche Schwellenwert für Gesundheitskosten liegt bei zehn Prozent. Wollen PKV ihre Prämien erhöhen, müssen sie diesen Wert übersteigen. Gleiches gilt für den Schwellenwert der Sterbewahrscheinlichkeit. Dieser liegt bei fünf Prozent.
Hinweis: Berechnungsgrundlage zwingend notwendig
Die Central PKV/Generali Versicherung muss Ihnen als Versicherten stets die Berechnungsgrundlage für ihre Prämienerhöhung mitteilen. Das schreibt § 203 Abs. 5 VVG vor.
Alterssprung bei bestimmten Tarifen: Einige Versicherer schreiben per AVB (Allgemeine Vertragsbedingungen) vor, dass die Beiträge bei Erreichen eines bestimmten Alters (Alterungssprung) automatisch angepasst werden. Das gilt unabhängig von der Änderung von Leistungsausgaben. Manch ein Gericht hält diese Klausel für unwirksam, genau wie sämtliche Alterssprung-Erhöhungen.
Anspruch auf Rückerstattung: So gehen Sie vor
Gegen nicht gerechtfertigte Beitragserhöhungen durch die Central PKV/Generali können Sie vorgehen. Allerdings ist die Materie sehr komplex und erfordert Fachkenntnisse. Deshalb sollten Sie auf die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht setzen. Er schätzt ein, ob und in welcher Höhe Sie mit Rückzahlungen rechnen können.
Für eine Rückerstattung brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Ihre Central PKV/Generali Versicherungspolice
- sämtliche Schreiben zu Beitragserhöhungen, bis zu zehn Jahre rückwirkend
- ggf. Schreiben zu Tarifwechseln
Hinweis: Beitragsschreiben nicht mehr greifbar?
Wenn Sie Mitteilungen zu Beitragserhöhungen der Central PKV/Generali aus den vergangenen Jahren nicht mehr haben, fordern Sie diese erneut an.
Mögliche Höhe einer Rückerstattung
Mit welcher Rückerstattung Sie rechnen können, lässt sich nicht genau beziffern. Dafür müssen Ihr Tarif, die Versicherungsdauer sowie die Beitragserhöhungen der vergangenen drei bis zehn Jahre durchleuchtet werden. Aus diesen Parametern ergibt sich die Höher Ihrer Ansprüche – plus Zinsen. Auch eine niedrigere Prämie ist möglich.
Versicherungsnehmer haben Aussicht auf niedrige Prämien
Stellt sich heraus, dass Ihre Beitragserhöhungen tatsächlich unwirksam sind, kann das dazu führen, dass Ihr Beitragssatz sinkt. Eine Rückstufung auf den Beitragssatz, der vor der widerrechtlichen Erhöhung durch die Central PKV/Generali für Sie galt, ist möglich.
Ein Vorgehen gegen die Central PKV/Generali macht also in zweierlei Hinsicht Sinn:
- um zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern und
- um eine niedrigere Prämie in Ihrem Tarif zu erwirken.
Wann verjähren die Ansprüche auf Beitragserstattung?
Der Beginn der Verjährungsfrist wurde kürzlich auf Ende 2020 festgesetzt. In der Theorie bedeutet das, dass Sie bis Ende 2023 Zeit hätten, Ansprüche gegenüber der Central PKV/Generali geltend zu machen. So lange sollten Sie aber nicht warten. Den Grund dafür liefert die Verjährungshöchstgrenze. Die kann bis zu zehn Jahre betragen und gibt den Zeitraum wieder, über den Rückforderungen maximal geltend gemacht werden können. Mit jedem abgelaufenen Jahr kann sich diese jedoch reduzieren.
Wichtig in dem Kontext ist auch eine Voraussetzung: Sie dürfen in der Vergangenheit noch keine Rückforderungsansprüche gegenüber der Central PKV/Generali geltend gemacht haben.
Unser Kanzlei-Team setzt Ihre Rückforderungsansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung durch.
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