Versicherungsnehmer der Axa klagten gegen Prämienanpassung
Die Klagen zweier Versicherungsnehmer der Axa bilden den Grundstein für die Rückzahlung zahlreicher Beiträge nach Prämienerhöhungen. Dabei betreffen die Urteile auch andere Versicherer. In beiden Klagen wurde bemängelt, dass die Begründungen für zurückliegende Prämienanpassungen nicht ausreichend seien. Der BGH bestätigte das und gab den Klägern Recht.
Hinweis: Begründung bei Beitragserhöhungen
PKV haben sich in der Vergangenheit darauf gestützt, dass eine pauschale Begründung wie “Kostenerhöhungen” ausreichend sei, um Beitragserhöhungen zu rechtfertigen.
Die Mitteilungen über die Prämienanpassungen genügten jedoch nicht den Mindestanforderungen aus § 203 Abs. 5 VVG, weswegen Erhöhungen unwirksam seien, so der BGH in seinem Urteil.
Beitragsanpassung unwirksam – das sind die Gründe
PKV müssen ihren Versicherungsnehmern eine ausreichende Begründung für Prämienanpassungen liefern. Allgemeine Angaben seien demnach unzureichend. Dabei muss die Krankenversicherung laut BGH angeben, welche Berechnungsgrundlage für die Beitragserhöhung ausschlaggebend war.
Hinweis: Berechnungsgrundlage
PKV ziehen zur Berechnung ihrer Beitragserhöhung zweierlei Rechnungsgrundlagen heran: Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeit. Übersteigt eine dieser Grundlagen (oder beide) einen gewissen Schwellenwert, sind die gesetzlichen Vorgaben für eine Beitragserhöhung erfüllt.
In Ihren Mitteilungen muss die Axa nun also die Berechnungsgrundlage nach § 203 Abs. 5 VVG nennen, konkrete Zahlen muss der Versicherer dabei nicht wiedergeben.
Axa muss Beiträge rückerstatten
Mit den Urteilen nimmt der BGH die Axa in die Pflicht, ihren Versicherten zu viel gezahlte Beiträge zurück zu erstatten.
Hinweis: Nachlieferung einer wirksamen Begründung
Zwar gestattete der BGH der Axa, ihren Versicherten wirksame Begründungen nachzuliefern. Die Erhöhung sei aber erst zwei Monate nach Erhalt selbiger wirksam. Vorab zu viel gezahlte Prämien seien dennoch zurückzuzahlen.
Wenngleich die Axa die geforderten Nachbesserungen an ihren Mitteilungen zur Beitragserhöhung vorgenommen hat, ist nicht auszuschließen, dass es sich dennoch lohnen kann, Rückerstattungen einzufordern – vor allem mit Blick auf weiter zurückliegende Zeiträume. Vor zehn Jahren wurden Beitragsanpassungen beispielsweise kaum begründet.
Axa-Versicherte haben Aussicht auf niedrige Prämien
Stellt sich heraus, dass Ihre Prämienerhöhungen unwirksam sind, kann das dazu führen, dass Ihr Beitragssatz sinkt. Eine Rückstufung auf den Beitragssatz, der vor der widerrechtlichen Erhöhung durch die Axa für Sie galt, ist möglich.
Von einem Vorgehen gegen die Axa können Sie also zweifach profitieren
- um zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern und
- um eine niedrigere Prämie in Ihrem Tarif zu erwirken.
Rückerstattungen über einen Zeitraum bis zu zehn Jahren möglich
Die Verjährungshöchstgrenze für Beitragsrückerstattungen beträgt zehn Jahre. Das bedeutet, dass sich Erstattungsansprüche über einen rückwirkenden Zeitraum von bis zu zehn Jahren für Sie ergeben können. Allerdings kann sich die Höchstgrenze mit jedem Jahr schmälern. Wenngleich die Verjährungsfrist erst Ende 2023 endet, kann die Höchstgrenze Ihre Ansprüche beeinflussen. Deshalb sollten Sie als Versicherungsnehmer auch nicht zögern, gegen die vergangenen Beitragserhöhungen der Axa vorzugehen.
Hinweis: Verjährungsfrist
Der Beginn der Verjährungsfrist wurde erst kürzlich auf Ende 2020 festgesetzt. Demnach endet diese 2023. Wollen Versicherte aber aus dem Vollen schöpfen, ist Eile geboten, da sich die Höchstgrenze mit jedem vergangenen Jahr schmälern kann.
Gekoppelt ist das zudem an eine Voraussetzung: Sie dürfen in der Vergangenheit noch keine Rückforderungsansprüche gegenüber der Axa geltend gemacht haben.
Rückerstattung bei der Axa durchsetzen – so gehen Sie vor
Möchten Sie gegen die Prämienanpassungen der Axa vorgehen, sind Sie gut beraten, sich anwaltliche Unterstützung zu holen. Schon allein die Komplexität der Materie erfordert fachliche Expertise. Zudem kann Ihnen ein Fachanwalt für Versicherungsrecht eine Einschätzung darüber geben, über welchen Zeitraum Rückerstattungen realistisch sind.
Grundsätzlich benötigen Sie für eine Rückerstattung folgende Unterlagen:
- Ihren Axa-Versicherungsvertrag
- alle Mitteilungen zu Beitragserhöhungen aus den vergangenen zehn Jahren
- ggf. Anschreiben bezüglich eines Tarifwechsels
Hinweis: Mitteilungen bei PKV anfordern
Können Sie die Mitteilungen über zurückliegende Beitragsanpassungen in Ihren Unterlagen nicht finden, fordern Sie diese einfach erneut bei der Axa an. Ihre Versicherung muss Ihnen diese aushändigen.
Wie hoch fällt die Rückerstattung aus?
Wie hoch eine Rückerstattung ausfällt, kann nicht pauschal angegeben werden. Hier kommt es auf die Prüfung einzelner Fälle an. Zur groben Orientierung lässt sich aber sagen, dass Ihr ursprünglich vereinbarter Beitragssatz mit Ihrem zuletzt gezahlten abgeglichen wird. Ihre Rückerstattung errechnet sich dann aus der Differenz zzgl. Zinsen.
Unser Kanzlei-Team setzt Ihre Rückforderungsansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung durch.
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