Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Abgasskandal ein wichtiges Urteil gefällt: Einfache Fahrlässigkeit genügt, um geprellten Fahrzeughalter:innen Schadensersatzansprüche zuzugestehen. Was aber bedeutet das für die hiesige Rechtssprechung? Wir liefern eine Einschätzung.

Bisherige Rechtssprechung im Abgasskandal

Mit verbraucherfreundlichen Entscheidungen glänzen deutsche Gerichte im Abgasskandal nicht unbedingt. Vor allem bei den Haftungsvoraussetzungen hatten geschädigte Fahrzeughalter:innen bislang oft das Nachsehen. Auch eindeutige Beweise konnten die Richter:innen selten umstimmen. Vielmehr noch wurde von Kläger:innen verlangt, das vorsätzlich sittenwidrige Verhalten der Autobauer nachzuweisen.

Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) kann dem womöglich einen Riegel vorschieben. Denn den Richter:innen zufolge genügt es, wenn Autobauer bei der Verwendung von Thermofenstern fahrlässig gehandelt haben. Das erleichtert es enorm, Ansprüche geltend zu machen, wenngleich ein konkreter Verstoß auch weiterhin nachgewiesen werden muss.

Wichtig: BGH-Urteil für deutsche Rechtssprechung entscheidend
Das EuGH-Urteil kann hierzulande als richtungsweisend verstanden werden. Der BGH wird sich bei seiner Entscheidungsfindung daran orientieren. Am 8. Mai wollen die Richter:innen ein Urteil fällen – mit großer Bedeutung für geschädigte Autobesitzer:innen.

EuGH korrigiert Begründungsanforderungen

Darüber hinaus kommen die Richter:innen Geschädigten bei den Anforderungen für die Begründung von Schadensersatzansprüchen entgegen. Diese wurden nach unten korrigiert. Kläger:innen müssen künftig nur noch fahrlässiges Verhalten nachweisen, nicht länger eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung.

BHG-Urteil: Womit ist zu rechnen?

Der BGH wird am 8. Mai entscheiden, ob geprellten Halter:innen künftig der Rücken im Abgasskandal gestärkt werden soll. Ob die Richter:innen von ihrer bis dahin eher verbraucherunfreundlichen Rechtssprechung abweichen, bleibt zu hoffen. Bis dahin behalten wir alle wichtigen Entwicklungen im Blick. Wollen Sie sich auf dem Laufenden halten, abonnieren Sie unseren Newsletter.

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