Bei einem Schaden in der Wohnung oder einem geplanten Auszug kann es vorkommen, dass der Vermieter Fotos in bzw. von den Zimmern der Wohnung machen will. Doch die eigenen vier Wände sind der privateste Bereich eines jeden Menschen und nicht jeder möchte – verständlicherweise – dass dieser abgelichtet wird. Wir beantworten Ihnen die Frage, ob Ihr Vermieter in Ihrer Wohnung fotografieren darf.

Zustimmung der Mietparteien erforderlich 

Grundsätzlich können Sie als Mieter:in frei darüber entscheiden, ob jemand Fotos in ihrer Wohnung machen darf: Wenn Ihr Vermieter das, aus welchem Grund auch immer, also möchte, benötigt er Ihre Zustimmung dafür. Laut dem Deutschen Mieterbund gilt es auch dann, wenn Sie zeitnah aus der Wohnung ausziehen wollen und die Fotos geschossen werden sollen, um potenzielle Nachmieter zu finden. Ein Inserat der Wohnung kann zur Vermarktung nämlich auch ohne die Veranschaulichung durch Fotos auf einer Online-Plattform veröffentlicht werden.

Allgemeines Persönlichkeitsrecht von Mieter:innen 

Darüber hinaus wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Mieter:innen durch (unerlaubtes) Anfertigen und ggf. Veröffentlichen von Fotos der Wohnung verletzt. Schließlich sagen die eigenen vier Wände viel über die eigene Person aus. Durch Fotos würden gewissermaßen die persönliche Lebensgestaltung und Auslebung der Persönlichkeit erfasst werden. Das steht dem Schutz des Persönlichkeitsrechts entgegen.

Hinweis: Strafbarkeit von Aufnahmen im höchstpersönlichen Lebensbereich
Nach § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB macht sich strafbar, wer „von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung (…) befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt“.

Zutrittsrecht des Vermieters: Nur im Ausnahmefall 

Zudem haben Sie, solange Sie die Wohnung mieten und ein wirksamer Mietvertrag besteht, ohnehin die Befugnis darüber zu entscheiden, wer die Wohnung überhaupt betreten darf. Ihr Vermieter hat nur in bestimmten Ausnahmefällen (z.B. zwecks Mängelbeseitigung oder Instandsetzung) das Recht darauf, die Mietwohnung zu betreten. Wenn Ihr Vermieter also klingelt, um lediglich nach dem Rechten zu sehen oder er Fotos in Ihrer Wohnung machen will, müssen Sie ihn gar nicht erst hereinlassen. Betritt der Vermieter dennoch die Wohnung, so stellt dies Hausfriedensbruch dar.

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