Sorgerechtsverfügung erstellen oder prüfen lassen
- Spezialisierte Anwälte im Familienrecht
- Bundesweite Vertretung Ihrer Rechte
- Schnelle Rückmeldung
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
Sorgerechtsverfügung erstellen und prüfen lassen: Wir beraten Sie gern
Wann sollten Sie eine Sorgerechtsverfügung erstellen und prüfen lassen?
Sorgerechtsverfügung erstellen und prüfen lassen: Ihre Vorteile
Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung – für jeden, überall und jederzeit.
Wir übernehmen Ihre rechtliche Vertretung im gesamten Verfahren, dabei informieren wir Sie immer im Vorfeld, welche Kosten auf Sie zukommen.
Im Rahmen der Ersteinschätzung rufen wir Sie werktags innerhalb kürzester Zeit zurück.
Bei uns wissen Sie genau, was Sie für Ihr Geld bekommen.
Im Zuge Ihrer Ersteinschätzung erfahren Sie, ob ein Anwalt notwendig ist und erhalten, wenn Sie mögen, einen individuellen Beratungstermin.
Sie erreichen uns werktags von 8–18 Uhr telefonisch. Außerdem können Sie benötigte Dokumente rund um die Uhr in unserem Upload-Portal hochladen.
So einfach erhalten Sie Hilfe bei Ihrer Sorgerechtsverfügung
Fordern Sie Ihre kostenlose Ersteinschätzung an
Nach Ausfüllen des Kontaktformulars melden wir uns innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen. Am Telefon klären wir, ob in Ihrem Fall ein Anwalt notwendig ist und terminieren auf Wunsch eine Erstberatung mit einem unserer Rechtsanwälte im Familienrecht.
Erhalten Sie eine anwaltliche Erstberatung
Falls erforderlich erhalten Sie von einem unserer auf Sorgerechtsverfügungen spezialisierten Anwälten eine Erstberatung. Ihr Sachverhalt wird besprochen, es wird eine Einschätzung der Erfolgsaussichten vorgenommen, Ihnen werden Handlungsoptionen aufgezeigt und eine Prognose möglicher Kosten abgegeben. Im Anschluss erhalten Sie ein Beratungsprotokoll.
Erfahrene Familienrechtsanwälte vertreten Sie
Wenn gewünscht vertreten wir Sie gerne in Ihrem Fall außergerichtlich oder gerichtlich, bieten Ihnen eine weiterführende anwaltliche Beratung, erstellen ggf. weitere Verträge, Schriftsätze oder andere Dokumente.
Sie möchten eine rechtssichere Sorgerechtsverfügung und benötigen Unterstützung? Wir sind an Ihrer Seite.
Ihre Anwälte im Familienrecht
Fragen und Ratgeber rund um die Sorgerechtsverfügung
Ab wann hat mein Kind ein Mitspracherecht?
Sobald das Kind 14 Jahre alt wird, hat es ein Mitspracherecht, was die Auswahl des Vormundes betrifft. Versuchen Sie daher, die Wünsche Ihres Kindes ebenfalls mit einzubeziehen, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.
Werden die Paten meiner Kinder nicht automatisch zum Vormund?
Nein. Die Patenschaft entfaltet heutzutage keinerlei Rechtswirkungen mehr. Das gilt sowohl für konfessionelle als auch für nicht-konfessionelle Patenschaften. Wenn Sie sichergehen möchten, dass der Pate Ihrer Kinder auch zum Vormund wird, sollten Sie ihn in der Sorgerechtsverfügung explizit erwähnen.
Wen kann ich zum Vormund benennen?
Grundsätzlich steht es Ihnen frei, wen Sie als Vormund Ihrer Kinder benennen. Sie sollten bei Ihrer Auswahl aber auf zwei Dinge achten: Zum einen sollte der Vormund bereits volljährig sein, zum anderen sollte er noch jung genug sein, um die Vormundschaft bis zur Volljährigkeit Ihrer Kinder auszuüben. Andernfalls kann es sein, dass das Gericht, welches über die Vormundschaft entscheidet, Ihren Wunsch nicht berücksichtigen wird.
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